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LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fragebogen zur Sicherheitsüberprüfung im Fernmeldewesen der Deutschen Bundespost; Pflicht eines Fernmeldearbeiters im sicherheitsempfindlichen Bereich zur Ausfüllung eines Fragebogens zu seinen persönlichen Lebensumständen im Falle eines Ermittlungsverfahrens; Konkurrenz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 22.01.1986 - 5b Ca 2364/85
- LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86
Wo die Grenze dieses unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung verläuft, bestimmt sich im Einzelfall nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; dieser zieht einem staatlichen Eingriff Grenzen und bestimmt damit zugleich die Reichweite dieses Grundrechtes - BVerfGE 34, 238, 246 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71] -. - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86
Führt diese Interessenabwägung dazu, daß die dem Eingriff entgegenstehenden Interessen im konkreten Falle ersichtlich wesentlich schwerer wiegen als diejenigen Belange, deren Wahrung die staatliche Maßnahme dienen soll, so verletzt der gleichwohl erfolgte Eingriff den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - BVerfGE 44, 353, 373 [BVerfG 24.05.1977 - 2 BvR 988/75] -. - BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86
Dem Einzelnen ist ein unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gewährt, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist -vgl. BVerfGE 27, 344 ff., 350 ff. [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 13/68] -. - BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79
Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 21.05.1986 - 6 Sa 162/86
Die Entscheidung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen, bestimmte Tätigkeitsbereiche seiner Arbeitnehmer zum sicherheitsempfindlichen Behördenteil zu erklären, ist eine politische Entscheidung, deren sachliche Berechtigung von den Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die darin zum Ausdruck gekommene Einschätzung des möglichen Sicherheitsrisikos nicht völlig abwegig ist - so BAG, Urteil vom 14.02.1979, BAGE 42, 375 ff., 384 [BAG 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79] -.